Schulregeln

Die Einhaltung von Schulregeln ist eine Grundvoraussetzung für ein geregeltes Zusammenleben aller Schülerinnen und Schüler.

Daher haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule gemeinsam wichtige Grundregeln der Schulordnung entwickelt. Sie wurden in Stufenvollversammlungen altersangemessen vorgestellt und mit unseren Schülerinnen und Schülern besprochen

Basis

  1. Ich befolge die Anweisungen von allen Erwachsenen.

  2. Ich wende keine Gewalt gegen Personen und Sachen an.

  3. Ich bleibe auf dem Schulgelände.

Ordnung und Sauberkeit

  • Ich halte unsere Schule sauber.

  • Ich werfe meinen Müll in die Mülleimer.

  • Ich spucke NICHT auf den Boden.

Orte und Zeiten

  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.

  • Ich bleibe an dem Ort, der mir zugewiesen wurde.

  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.

Verhalten

  • Ich begegne jedem respektvoll und fair.

  • Ich störe andere nicht beim Lernen!

  • Ich trage im Klassenraum kein „Käppi“ und keine „Wetterjacke“.

  • Ich kaue während des Unterrichtes kein Kaugummi.

  • Ich drängle mich nicht vor. – Rollstuhlfahrer haben Vorfahrt!

Sicherheit und Gesundheit

  • Ich unterlasse alle Handlungen und Spiele, die mich und andere in Gefahr bringen können.

  • Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.

  • Ich trage dazu bei, dass die Schule ein rauch- und drogenfreier Ort ist und bleibt.

Eigentum

  • Ich gehe vorsichtig mit fremdem und eigenem Eigentum um.

  • Ich gehe nicht, ohne zu fragen an fremdes Eigentum.

  • Ich beachte die Handy- und Medienregelung an unserer Schule.

Die Nichteinhaltung unserer Schulregen führt in jedem Fall zu situationsangepassten erzieherischen Maßnahmen und kann zu Ordnungsmaßnahmen führen, falls erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.

Bei gravierenden Regelverstößen können Schülerinnen und Schüler direkt vom Unterricht ausgeschlossen werden und müssen von der Schule abgeholt werden. Hierzu gehören massive körperliche oder verbale Gewalt, Diebstahl und die wiederholte Missachtung von Lehreranweisungen nach einem erheblichen Fehlverhalten. Über die Dauer des Ausschlusses vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen entscheidet der Schulleiter. Eine Rückkehr in den Unterricht erfolgt nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Schulleitung und nach klar festgelegten Konsequenzen.