Notbetreuung an unserer Schule

Für die Notbetreuung an unserer Schule haben wir jeweils eine Gruppe für die Unterstufe sowie für die Mittel- und Oberstufe vorbereitet. Ab dem 04.05. nehmen die ersten Schüler an dem Angebot der Notbetreuung teil.

Ab Montag, dem 27.04.2020 haben auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die alleinerziehende Person in einem systemrelevanten Beruf („Schlüsselperson“) arbeitet. In der Bescheinigung des Arbeitgebers für Alleinerziehende sind Umfang und Lage der Arbeitszeiten anzugeben (siehe Vordruck).

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen.

Sie erhalten die Antwort auf Ihren Antrag (Zusage/Ablehnung) per E-Mail. Da die Antwortmail in der Regel Anlagen enthält, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner nach einer möglichen Antwort auf Ihren Antrag.

Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie hier:

Online-Formular