Maskenpflicht in der Schule
Mettingen, den 22.02.2021
Elterninformation - Maskenpflicht
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem 22.02.2021 startet für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Unterricht in einem tageweisen Wechselmodell aus Präsenz- und Distanzunterricht. Zur Verringerung von Infektionsrisiken sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in der Schule und im Schülerspezialverkehr eine medizinische Maske gemäß §3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen.
Es handelt sich dabei um sogenannte OP-Masken oder FFP2 Masken.
Soweit Schülerinnen und Schüler bis Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. OP-Masken für Kinder sind im Handel (Drogeriemarkt) erhältlich.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist ein medizinisches Attest erforderlich.
Auf das Tragen einer Maske kann im Unterricht zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist. Dies liegt in der Entscheidung der einzelnen Lehrkräfte.
Bitte geben Sie Ihrem Kind in den kommenden Wochen täglich eine ausreichende Zahl von Masken mit in die Schule.
Herzliche Grüße
Wilfried Gernart – Schulleiter